FAQ
Häufig gestellte Fragen
Um Zweifel schon vor unserem ersten Gespräch auszuräumen.
Wie läuft das Erstgespräch ab?+
Ganz einfach und unverbindlich. Sie schildern uns Ihre Situation in einem kostenlosen 30-minütigen Gespräch, per Telefon oder Video. Wir hören Ihnen zu, erkennen, was Sie brauchen, und sagen Ihnen, wie wir Ihnen helfen können. Sie gehen mit einer klaren Vorstellung der nächsten Schritte, egal ob Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden oder nicht.
Übernehmen Sie wirklich alles für mich?+
Fast alles. Wir bereiten sämtliche Verfahren vor und übernehmen sie: Dokumente zusammenstellen, Formulare ausfüllen, Angebote vergleichen, Schreiben verfassen, Behörden kontaktieren und jedes Dossier verfolgen. Einige Verfahren erfordern jedoch zwingend Ihre persönliche Anwesenheit, wie die Anmeldung bei der Gemeinde oder die Eröffnung eines Bankkontos. In diesen Fällen bereiten wir alles im Voraus vor, damit Ihr Termin schnell und stressfrei abläuft. Wir bieten auch eine Begleitung vor Ort an, je nach Ihrer Region.
In welchen Regionen sind Sie tätig?+
Wir sind im Genferseeraum ansässig und vor Ort in dieser Region tätig. Für die übrige Schweiz erfolgt ein Grossteil unserer Begleitung aus der Ferne, per Telefon, E-Mail und Post. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen genau, was wir je nach Ihrer Situation und Ihrem Standort tun können.
Was kosten Ihre Leistungen?+
Unsere Preise sind klar und im Voraus angekündigt: Jedes identifizierbare Anliegen hat einen Festpreis, und Sie wissen immer, worauf Sie sich einlassen, bevor es losgeht. Details finden Sie auf unserer Preisseite. Und falls Sie nicht wissen, welches Angebot zu Ihrer Situation passt, ist genau dafür das kostenlose Erstgespräch da: Wir zeigen Ihnen die einfachste und vorteilhafteste Lösung.
Was passiert, wenn meine Situation komplizierter ist als erwartet?+
Keine bösen Überraschungen. Sollte sich ein Anliegen als komplexer erweisen als erwartet, informieren wir Sie und vereinbaren gemeinsam das weitere Vorgehen, bevor wir fortfahren. Sie behalten stets die Kontrolle, und es wird Ihnen nichts ohne Ihre Zustimmung in Rechnung gestellt.
Verkaufen Sie Versicherungen?+
Nein. Wir helfen Ihnen, Angebote zu verstehen und zu vergleichen, und Dokumente auszufüllen, aber wir verkaufen keine Versicherungen und erhalten keine Provisionen. Unsere Aufgabe ist es, Sie völlig unabhängig und allein in Ihrem Interesse zu begleiten.
Bieten Sie Rechtsberatung an?+
Nein, wir sind keine Juristen. Wir übernehmen Ihre administrativen Verfahren, einschliesslich des Verfassens von Reklamations- oder Mahnschreiben. Sobald eine Situation jedoch rechtliche Schritte erfordert, verweisen wir Sie an die richtige Fachperson: Rechtsschutzversicherung, Anwalt oder Betreibungsamt.
Sind meine Dokumente und Informationen sicher?+
Absolut. Vertraulichkeit steht im Zentrum unserer Arbeit. Ihre Dokumente und persönlichen Informationen werden mit grösster Diskretion behandelt und nie ohne Ihre Zustimmung weitergegeben. Vertrauen ist die Grundlage unserer Beziehung.
Ich spreche nicht gut Französisch, können Sie mir trotzdem helfen?+
Ja. Wir betreuen eine internationale Kundschaft und können uns in mehreren Sprachen verständigen. Falls Ihre Situation eine besondere Übersetzung erfordert, greifen wir auf ein vertrauenswürdiges Netzwerk zurück, damit Sie immer verstanden und gut begleitet werden.
Ich finde meine Situation nicht in Ihren Leistungen, was soll ich tun?+
Kontaktieren Sie uns einfach. Jede Situation ist anders, und unsere Leistungsliste kann nicht alles abdecken. Falls Sie nicht wissen, ob Ihr Fall in unseren Bereich fällt, fragen Sie uns einfach im kostenlosen Erstgespräch. Die Chancen stehen gut, dass wir Ihnen helfen können, oder Sie an die richtige Person verweisen.
Welche Verwaltungsschritte sind bei der Ankunft in der Schweiz nötig?+
Bei der Ankunft müssen Sie sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden, innerhalb von 3 Monaten eine obligatorische Grundversicherung abschliessen, ein Bankkonto eröffnen und Ihre ersten Verträge regeln (Strom, Internet), sowie die Schritte für Ihre Aufenthaltsbewilligung erledigen, falls Sie Ausländer:in sind. Unsere Begleitung „Ankunft in der Schweiz" übernimmt all diese Schritte — Sie können auch unsere kostenlose Checkliste im Verfahrensassistenten nutzen.
Wie lange dauert es, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten?+
Das hängt von Ihrer Nationalität, der Art der Bewilligung und dem Kanton ab: Rechnen Sie in der Regel mit einigen Wochen für EU/EFTA-Staatsangehörige und oft mehreren Monaten für andere Nationalitäten. Das Gesuch sollte grundsätzlich vor der Einreise in die Schweiz oder direkt nach der Ankunft eingereicht werden. Wir helfen Ihnen, von Anfang an ein vollständiges Dossier vorzubereiten, um Verzögerungen durch Nachfragen zu vermeiden.
Wie macht man sich in der Schweiz selbstständig?+
Sie müssen eine Rechtsform wählen (Einzelfirma, GmbH…), sich bei einer AHV/IV-Ausgleichskasse anmelden, eine Buchhaltung einrichten und sich je nach Umsatz für die Mehrwertsteuer registrieren. Unsere Begleitung „Start in die Selbstständigkeit" strukturiert all diese Schritte, damit Sie Ihre Tätigkeit rechtskonform starten können.
Welche Schritte sind vor der Abreise aus der Schweiz nötig?+
Vor der Abreise müssen Sie: sich bei der Gemeinde abmelden, Ihre Verträge und Versicherungen unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen, Ihre Bankkonten schliessen oder übertragen, und prüfen, dass keine Formalität vergessen wurde (Mietkaution, letzte Rechnungen). Unsere Begleitung „Ich verlasse die Schweiz" übernimmt all diese Schritte, damit Sie mit einem guten Gefühl abreisen können.
Wie kündigt man einen Vertrag in der Schweiz (Versicherung, Abo, Krankenkasse)?+
Jeder Vertrag hat seine eigenen Fristen und Kündigungsmodalitäten (oft 3 Monate vor dem Jahresablauf bei einer Versicherung, zum Beispiel). Sie müssen das Ablaufdatum ermitteln, eine ordnungsgemässe Kündigung verfassen und sie rechtzeitig verschicken, idealerweise per Einschreiben. Falls Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, oder die Kündigung sich hinzieht, übernehmen wir das für Sie — auch bei einer Anfechtung.